Bewerbungen und Anträge
Vergabe von Supplenzstellen
Die Supplenzstellen, welche nach dem Aufbrauchen der Schulranglisten unbesetzt geblieben sind, werden an jene Personen vergeben, bei denen die Unterrichtsqualität am ehesten gewährleistet ist. Die Vergabe erfolgt nach festgelegten Kriterien.
Kriterien für die Zuweisung des Personals an die Schulstellen + Anträge
Anträge um Akkreditierung
müssen innerhalb Dezember des Vorjahres in der Direktion des Schulsprengels eingereicht werden. Der Schulrat begutachtet und genehmigt die Gesuche um Aufnahme in das Schulregister der akkreditierten Bildungsträger. Die Akkreditierung gilt bis auf Widerruf der Schule oder des Antragstellers. Die außerschulischen Bildungsträger sind verpflichtet, unregelmäßigen Besuch oder eine Unterbrechung der Tätigkeit umgehend der Schule zu melden.