Angebote
außerschulischer Bildungsträger
Die Anträge um Akkreditierung müssen innerhalb Dezember des Vorjahres in der Direktion des Schulsprengels eingereicht werden. Der Schulrat begutachtet und genehmigt die Gesuche um Aufnahme in das Schulregister der akkreditierten Bildungsträger. Die Akkreditierung gilt bis auf Widerruf der Schule oder des Antragstellers. Die außerschulischen Bildungsträger sind verpflichtet, unregelmäßigen Besuch oder eine Unterbrechung der Tätigkeit umgehend der Schule zu melden.