Kriterien und Modalitäten
Schüler*innen in finanzieller Notlage können laut Beschluss der Landesregierung Nr. 79/2018 um Reduzierung oder um Befreiung des Schülerbeitrages ansuchen. Die Anträge werden im Schulrat behandelt.
Schüler*innen in finanzieller Notlage können laut Beschluss der Landesregierung Nr. 79/2018 um Reduzierung oder um Befreiung des Schülerbeitrages ansuchen. Die Anträge werden im Schulrat behandelt.